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§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil all unserer Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen einschließlich etwaiger Beratungen, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung ohne ausdrückliche Inbezugnahme.
Andere Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, soweit schriftlich vereinbart. Bezugnahmen des Käufers auf seine Bedingungen widersprechen wir. Mündliche Abreden sind erst mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Unsere Angebote verstehen sich als freibleibende Aufforderung zum Vertragsabschluss. Ein Kaufvertrag kommt mit Annahme durch Auftragsbestätigung oder durch kurzfristige Lieferung zustande.
Der Käufer darf Ansprüche aus dem Kaufvertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abtreten.
Bestellungen werden erst ab einem Mindestbestellwert angenommen. Der Mindestbestellwert für Ihre Lieferung innerhalb Deutschlands liegt nach Abzug evtl. Rabatte bei 150 Euro. Für Lieferungen ins Ausland gilt ein Mindestbestellwert nach Abzug evtl. Rabatte von 200 Euro.
§ 2 Preise
Maßgeblich sind die bei Bestellung geltenden Konditionen und Preislisten.
Verkaufspreise gelten nur bei schriftlicher Bestätigung als Festpreise. Sie gelten frei Verladen ab Werk (EXW) zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und Verpackungskosten.
Steigen nach Vertragsabschluss durch uns nicht beeinflussbare Kosten wie z. B. Rohstoffpreise um mehr als 10 %, können wir für Lieferungen mit Fälligkeit später als vier Monate nach Vertragsschluss die Preise auf den Tag der Lieferung entsprechend erhöhen.
§ 3 Lieferung und Gefahrenübergang
Versenden wir auf Verlangen des Käufers die Ware zu einem anderen als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonstigen mit dem Versand beauftragten Person übergeben haben. Dies gilt auch, wenn wir die Kosten des Versands übernehmen oder ihn selbst durchführen. Liegt die Ware zur Abholung bereit, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft über.
Der Käufer übernimmt die Entsorgung der Verpackung.
Lieferzeiten gelten nur dann als Termine für den Fixhandelskauf, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt sind.
Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und -fristen berechtigt den Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er uns eine angemessene, mindestens 15 Werktage betragende Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, dies ist gesetzlich entbehrlich.
Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch unvorhergesehene Umstände gehindert, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbar waren, verlängert sich die Lieferfrist um die Zeitdauer dieser Behinderung. Dies gilt auch bei Arbeitskämpfen, Störungen im eigenen Betriebsablauf, Störungen im Betriebsablauf der Unterlieferanten (soweit eine Ersatzbeschaffung nicht zuzumuten ist) einschließlich der Transportunternehmer, Störungen durch Maßnahmen der öffentlichen Hand und Störungen der Verkehrswege.
Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit dies den Käufer nicht unangemessen benachteiligt.
Nimmt der Käufer die Ware unberechtigt nicht an oder ab, können wir pauschal 20 % der Auftragssumme als Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Dem Käufer steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Besteller über.
Rücktrittsrechte des Käufers wegen Vermögensverschlechterung bei uns nach Vertragsabschluss sind ausgeschlossen.
§ 4 Zahlung
Für jede Lieferung wird gesondert unter dem Datum des Versandtages eine Rechnung erstellt. Dies gilt auch für Teillieferungen. Geleistete Anzahlungen werden auf die einzelnen Teillieferungen anteilig verrechnet.
Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig, spätestens jedoch 5 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen.
Rechnungsregulierung durch Scheck/Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf unserer Zustimmung; Diskont, Wechselspesen/-kosten trägt der Käufer.
Der Käufer darf im Falle einer berechtigten Rüge mangelhafter Ware nur den Teil der Kaufsumme vorläufig einbehalten, der dem Rechnungsbetrag des gerügten Teils entspricht.
Bei Zahlungsverzug, rückständigen Verzugszinsen, Scheck- oder Wechselprotest oder wesentlicher Vermögensverschlechterung des Käufers nach Vertragsabschluss dürfen wir Vorkasse verlangen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig stellen und gegen Rückgabe hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
Für Verzugszinsen gilt § 288 BGB.
Für die zweite und jede weitere Mahnung berechnen wir 5 Euro. Die Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Käufer.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Beschaffenheit, Mängel
§ 6 Eigentumsvorbehalt
§ 7 Haftungsbeschränkung
Wir haften nicht bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung.
Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
Geräte ohne Zulassung (ohne FTZ- bzw. DPD-Nummer) dürfen in Deutschland nicht bzw. nur bei bestimmten Produkten mit Einschränkungen betrieben werden (für das Ausland gelten die jeweiligen Bestimmungen).
Der Käufer bzw. Händler ist verpflichtet, Endabnehmer über die gesetzlich bestehenden Einschränkungen der Nutzung ausführlich und gesondert zu belehren. Für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden haften wir nicht.
§ 8 Kostenvoranschläge, Zeichnungen, technische Unterlagen
Kostenvoranschläge, Zeichnungen und technische Unterlagen sind unser Eigentum und Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln sowie aufVerlangen herauszugeben. In der Überlassung liegt keine Gestattung urheberrechtlicher Verwertungsrechte. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ohne Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 25.000 Euro verwirkt.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Erfüllungsort Amberg vereinbart. Gerichtsstand ist Amberg. Wir sind berechtigt nach unserer Wahl auch den allgemeinen Gerichtsstand des Käufers in Anspruch zu nehmen.
§ 10 Software
Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber. Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind. Dies gilt insbesondere auch für die Anwendungseinschränkungen. Die Softwarevergütung schließt die Installation, Schulung und Einarbeitung nicht ein.
§ 11 Wirksamkeit der Bestimmungen, Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundes Republik Deutschland, insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und für Rechtsbeziehungen mit dem europäischen Ausland Einheitliche Kaufgesetz (EKG). Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.
IVS, Amberg, August 2016